Die Begriffe im Einzelnen
Im Alltag werden die Wörter oft gleichbedeutend benutzt. Für die Planung sind sie es nicht: Sie beschreiben, wie viel geräumt wird und was danach mit dem Objekt geschieht. Davon hängen Aufwand, Termin und Preis ab.
Eine Entrümpelung ist die Räumung von Gegenständen, die nicht mehr gebraucht werden – aus einzelnen Räumen, meist aus Keller, Dachboden, Garage oder Abstellkammer. Das Objekt bleibt bewohnt. Die Kellerentrümpelung ist der häufigste Fall.
Eine Haushaltsauflösung löst einen kompletten Hausstand auf: Möbel, Hausrat, Kleidung, Elektrogeräte, Keller und Dachboden. Danach wohnt dort niemand mehr. Anlass ist meist ein Todesfall, der Umzug in ein Pflegeheim oder der Verkauf des Hauses. Mehr unter Haushaltsauflösung.
Eine Wohnungsauflösung ist dasselbe für eine Mietwohnung – mit einem festen Ende: der Übergabe an den Vermieter. Deshalb spielen hier das Mietende und der Zustand „besenrein“ die Hauptrolle. Mehr unter Wohnungsauflösung.
Eine Nachlassräumung ist eine Haushaltsauflösung im Erbfall. Hinzu kommt die Sichtung: Dokumente, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke werden beiseitegelegt, bevor geräumt wird, und oft müssen sich mehrere Erben abstimmen. Mehr unter Nachlassräumung. Dass im Erbfall der gesamte Hausrat mit dem Todestag auf die Erben übergeht, steht im Gesetz. Quelle: § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html).
Zwei Sonderfälle: Messie-Wohnung und Gewerbe
Bei einer Messie-Wohnung ist nicht die Fläche das Maß, sondern der Füllgrad. Oft ist der Boden nicht mehr zu sehen, dazu kommen Verschmutzung und Schädlinge. Die Räumung dauert länger, und nach der Räumung folgt häufig eine Grundreinigung. Wir rechnen deshalb mit dem Füllgrad-Faktor 1,75 statt mit dem Normalsatz – Einzelheiten unter Messie-Wohnung entrümpeln.
Eine Gewerbeentrümpelung räumt Büros, Ladenlokale, Lager und Werkstätten. Hier geht es um Fristen aus dem Mietvertrag, um Akten, die datenschutzgerecht vernichtet werden müssen, und um Entsorgungsnachweise für die Buchhaltung. Mehr unter Gewerbeentrümpelung.
Der Unterschied auf einen Blick
Die Tabelle ordnet die Begriffe nach drei Fragen, die bei jeder Anfrage zuerst kommen: Was wird geräumt, wohnt danach noch jemand dort, und an wen geht das Objekt?
Welcher Begriff passt zu meinem Fall?
Entscheidend ist, ob danach noch jemand dort wohnt. Bleibt das Objekt bewohnt, ist es eine Entrümpelung; wird der ganze Hausstand aufgelöst, eine Haushaltsauflösung, bei einer Mietwohnung eine Wohnungsauflösung. Der Ablauf ist in allen Fällen derselbe, der Preis richtet sich nach Fläche und Füllgrad.
Was der Begriff für den Preis bedeutet
Der Name der Leistung legt den Preis nicht fest – die Objektart und die Fläche tun es. Wir rechnen im Keller mit 32 € pro m² bei mindestens 300 €, in der Wohnung mit 36 € bei mindestens 675 € und im Haus mit 44 € bei mindestens 1.450 €. Darauf wirken der Füllgrad, das Stockwerk ohne Aufzug und Sonderabfall wie Farben oder Batterien.
Den Richtwert für Ihren Fall nennt der Preisrechner in 60 Sekunden. Verbindlich wird der Preis nach der kostenlosen Besichtigung; das schriftliche Angebot folgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.