Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung oder Entrümpelung?
Die drei Begriffe beschreiben ähnliche Arbeit in drei verschiedenen Rechtslagen – und genau die entscheidet über Zeitplan und Aufwand. Bei einer Entrümpelung wird ein Teil geräumt, die Wohnung bleibt bewohnt. Bei einer Haushaltsauflösung löst sich ein kompletter Hausstand auf, meist im Eigentum und ohne fremden Termindruck.
Die Wohnungsauflösung ist der Mietfall. Hier bestimmt nicht der Auftraggeber den Zeitpunkt, sondern der Mietvertrag: Kündigungsfrist, Rückgabetermin, Übergabeprotokoll. Wer einen Tag zu spät fertig wird, zahlt unter Umständen eine weitere Monatsmiete – deshalb steht bei uns der Übergabetermin im Angebot und nicht nur die Leistung.
Regional heißen dieselben Aufträge auch Wohnungsräumung, Wohnungsberäumung oder schlicht Beräumung. Gemeint ist jedes Mal dasselbe: Die Wohnung ist danach leer und wird zurückgegeben.
Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung und Entrümpelung im Vergleich
Fristen, Übergabetermin und die Rechnung ohne Kalender
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Das klingt reichlich – ist es aber nicht, wenn die Wohnung 200 Kilometer entfernt liegt, der Mieter ins Pflegeheim gezogen ist oder eine Erbengemeinschaft sich erst einigen muss. In der Praxis bleiben oft zwei bis drei Wochen.
Legen Sie den Räumungstermin deshalb vor den Übergabetermin, nicht auf denselben Tag. Zwei bis drei Werktage dazwischen sind der Puffer für Endreinigung, kleine Reparaturen und für den Fall, dass der Vermieter bei der Vorabnahme etwas anmerkt.
Stirbt ein Mieter, endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Erben und Angehörige haben ein Sonderkündigungsrecht, das an eine kurze Frist gebunden ist. Wer sie verstreichen lässt, zahlt Miete für eine leere Wohnung. Das ist der häufigste Grund, warum eine Auflösung plötzlich eilt – ausführlicher steht das auf der Seite zur Nachlassräumung.
Wohnungsübergabe: was der Vermieter verlangen darf
Bei der Rückgabe zählen zwei Dinge: Die Wohnung muss geräumt und besenrein sein. Besenrein heißt vollständig leer, Boden gefegt, grober Schmutz entfernt, Dübel und Nägel heraus. Es heißt nicht gewischt, Fenster geputzt oder frisch gestrichen.
Ob darüber hinaus Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt am Mietvertrag – und viele ältere Klauseln dazu sind von Gerichten gekippt worden. Klären Sie das vor der Räumung, nicht mittendrin. Wenn gestrichen werden muss, ist der beste Zeitpunkt der Tag nach der Räumung: Die Wohnung ist leer, und der Maler kommt ohne Möbelrücken aus.
Gehen Sie mit einem Übergabeprotokoll in den Termin. Ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage, und die Kaution bleibt einbehalten, bis das geklärt ist. Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei und übergeben direkt.
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser – am besten zusätzlich als Foto.
- Schlüssel vollständig, inklusive Keller-, Brief- und Garagenschlüssel. Fehlt einer, kann der Vermieter die Schließanlage in Rechnung stellen.
- Mängel, die schon beim Einzug vorhanden waren – am besten mit dem Einzugsprotokoll daneben.
- Datum und Unterschrift beider Seiten. Ein Protokoll, das nur einer unterschreibt, hilft niemandem.
Was eine Wohnungsauflösung kostet – und was den Preis bewegt
Der Grundpreis richtet sich nach der Wohnfläche: 36 € pro m², mindestens 675 €. Eine typische Wohnung von 65 m² liegt damit bei etwa 2.808 €. Auf diesen Grundwert wirken drei Dinge – und alle drei kann man vorher wissen.
Der Füllgrad ist der größte Hebel: leicht möbliert rechnet mit Faktor 1,00, voll mit 1,35. Das Stockwerk ohne Aufzug kostet zwischen 150 € im ersten und 590 € im vierten Obergeschoss – mit Aufzug entfällt der Zuschlag vollständig. Sonderabfälle wie Farben, Lacke oder Altöl schlagen mit 170 € bei wenigen und 460 € bei vielen zu Buche, weil sie getrennt angeliefert werden müssen.
Im Servicegebiet ziehen wir 5 % ab. Wie sich die Zahlen im Einzelfall zusammensetzen, steht mit sichtbarem Rechenweg auf Entrümpelung Kosten.
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Makler
Ein erheblicher Teil unserer Wohnungsauflösungen kommt nicht vom Mieter, sondern von der anderen Seite: Hausverwaltungen, die eine zurückgelassene Wohnung wieder vermietbar brauchen, Makler vor dem Besichtigungstermin, Eigentümer nach einer Räumung.
Für diese Aufträge zählt anderes als beim Privatkunden: ein fester Termin, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, ein Entsorgungsnachweis für die Akte und ein Ansprechpartner, der auch am Tag danach erreichbar ist. Bei mehreren Objekten im Jahr lohnt eine feste Absprache – dafür gibt es die Seite für Kooperationspartner.
Bei einer Räumung nach Titel arbeiten wir als ausführender Dienstleister mit dem Gerichtsvollzieher zusammen. Pfändbares Gut wird dabei getrennt erfasst und eingelagert, nicht entsorgt. Das ist Vorschrift und keine Serviceleistung, die man weglassen kann.
Wohnungsauflösung steuerlich absetzen (§35a EStG)
Als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a Einkommensteuergesetz sind 20 % der Lohnkosten absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Entsorgungs- und Transportkosten zählen nicht mit, deshalb weisen wir den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt aus.
Zwei Bedingungen fallen regelmäßig durch: Die Rechnung muss überwiesen sein – eine Barzahlung erkennt das Finanzamt auch mit Quittung nicht an –, und die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein. Bei einer Mietwohnung ist das der Fall, solange das Mietverhältnis noch läuft.