Besenrein geräumter, heller Wohnraum nach einer Renovierung durch Rümpelwerk Mitteldeutschland
Festpreis · Vollversichert · Besenrein

Sanierung & Renovierung
Ab 400 €.

Malern, Kleinreparaturen und Wohnungsübergabe – im selben Auftrag wie die Räumung oder einzeln. Wände und Decken ab 17 € pro m², mindestens 400 €, Reparaturen zum Festpreis je Position.

Festpreis nach Besichtigung
Vollversichert
Entsorgungsnachweis

Renovierung bei Rümpelwerk Mitteldeutschland heißt: Wände und Decken streichen ab 17 € pro m² bei mindestens 400 €, dazu Kleinreparaturen zum Festpreis je Position – Wandlöcher, Sockelleisten, Armaturen, Silikonfugen, Fliesen. Am günstigsten wird es im selben Auftrag wie die Entrümpelung, weil das Objekt dann schon leer ist und nur einmal angefahren wird. Preisstand: August 2026.

Preis in 60 Sekunden berechnen Kostenlose Besichtigung · Angebot in der Regel binnen 24 Stunden

Renovierung, Sanierung oder Instandsetzung – was Sie brauchen

Die drei Wörter werden durcheinander benutzt, meinen aber verschiedenen Aufwand. Renovierung ist Optik: streichen, tapezieren, Boden erneuern. Nichts davon greift in die Substanz ein, und genau das ist der Regelfall nach einer Räumung.

Instandsetzung repariert, was kaputt ist – die tropfende Armatur, die klemmende Tür, das Loch in der Wand. Bei uns sind das Einzelpositionen mit festem Preis, weil sich der Aufwand vorher benennen lässt.

Sanierung geht an die Substanz: Feuchtigkeit, Leitungen, Dämmung, Grundriss. Das ist ein eigenes Gewerk mit eigener Planung, und wo es dazu gehört, sagen wir es Ihnen bei der Besichtigung – auch wenn wir den Auftrag dann nicht bekommen.

Was wir tatsächlich machen und wo die Grenze verläuft, steht in der Tabelle. Sie ist bewusst kurz: Ein Handwerksbetrieb, der alles kann, kann nichts davon gut.

Was wir machen – und wo ein anderer Fachbetrieb hingehört

LeistungPreisTypischer Anlass
Wände und Decken streichen17 € pro m², mindestens 400 €Wohnungsübergabe, Verkaufsvorbereitung, Neuvermietung
KleinreparaturenFestpreis je Position, siehe TabelleDübellöcher, Sockelleisten, Armaturen, Silikonfugen
Tapeten entfernen und neu tapeziereneigene Position nach AufwandRaufaser über Jahrzehnte, gemusterte Alttapete
Bodenbeläge erneuernnach Aufmaß, Material getrennt ausgewiesenLaminat, Vinyl oder Teppich nach der Räumung
Bad: Armaturen, Fugen, einzelne FliesenFestpreis je PositionÜbergabe, tropfende Armatur, schwarze Fuge
Elektro und Gas am Netz, Statik, Schadstoffemachen wir nichtZählerschrank, Therme, Wanddurchbruch, Asbest

Räumen und renovieren in einem Auftrag

Das ist der Grund, warum es diese Seite gibt. Nach einer Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung steht das Objekt leer – und leer ist der beste Zustand, in dem eine Wohnung für den Maler sein kann. Keine Möbel abdecken, keine Termine mit Bewohnern abstimmen, kein Aufbauen und Abbauen zwischendurch.

Drei Dinge fallen dadurch nur einmal an statt zweimal: die Anfahrt, die Rüstzeit und die Übergabe. Und ein vierter Punkt, der nichts kostet, aber viel wert ist: Es gibt einen Ansprechpartner und einen Termin statt zwei Firmen, die aufeinander warten.

Praktisch läuft das so, dass beide Leistungen in einem Angebot stehen, getrennt ausgewiesen. Sie sehen also genau, was die Räumung kostet und was die Renovierung – und können den zweiten Teil streichen, ohne dass der erste sich ändert.

Wer nur renovieren lassen will, bekommt das genauso. Der Auftrag braucht dann ein Aufmaß der Wand- und Deckenflächen; die Wohnfläche allein reicht dafür nicht, weil Raumhöhe und Fensteranteil den Unterschied machen.

Malerarbeiten: was im Quadratmeterpreis steckt

Wände und Decken streichen kostet 17 € pro m², mindestens 400 €. Der Mindestpreis ist derselbe Gedanke wie bei der Räumung: Anfahrt, Abdecken, Aufbau und die Farbe fallen an, ob die Wohnung 30 oder 90 Quadratmeter hat.

Im Preis enthalten sind Abdecken und Abkleben, Grundieren, wo es nötig ist, Ausbessern kleiner Fehlstellen, zwei Anstriche in Weiß und das Aufräumen danach. Nicht enthalten sind Sondertöne, Strukturputz, Lackieren von Türen und Heizkörpern sowie das Entfernen alter Tapeten – das steht als eigene Position im Angebot, weil der Aufwand von der Tapete abhängt und nicht von der Fläche.

Gerechnet wird nach Wand- und Deckenfläche, nicht nach Wohnfläche. Bei normaler Raumhöhe liegt die zu streichende Fläche deutlich über der Grundfläche; deshalb nehmen wir beim Termin Maß, statt aus dem Mietvertrag abzuschreiben. Für eine erste Größenordnung rechnet der Preisrechner auf dieser Seite die Malerarbeiten als Zusatzposten mit.

Und ein Hinweis, der Geld spart: Frisch geräumte Wände sind oft weniger schlimm, als sie aussehen. Ein dunkler Fleck hinter dem Schrank ist meist ein Fall für den zweiten Anstrich, nicht für eine Sanierung.

Kleinreparaturen zum festen Preis je Position

Bei der Wohnungsübergabe geht es selten um die große Renovierung, sondern um eine Handvoll Kleinigkeiten: Dübellöcher, eine lockere Sockelleiste, eine tropfende Armatur, eine Silikonfuge, die schwarz geworden ist. Jede einzelne davon ist kein Tagewerk – zusammen entscheiden sie über die Abnahme.

Deshalb haben diese Positionen bei uns einen festen Preis und keinen Stundensatz. Sie stehen unten in der Tabelle, und Sie können sie im Preisrechner auf dieser Seite einzeln dazuwählen. Was dort nicht steht, tragen Sie als Freitext ein; dafür rechnen wir einen pauschalen Zuschlag und schauen es uns bei der Besichtigung an.

Der Vorteil des festen Preises liegt nicht bei uns, sondern bei Ihnen: Sie können eine Position streichen und wissen sofort, was das ändert. Bei einem Stundensatz erfahren Sie es hinterher.

Wohnungsübergabe: was tatsächlich verlangt werden darf

Der häufigste Anlass für einen Renovierungsauftrag ist ein Übergabetermin, bei dem der Vermieter „renoviert" im Mietvertrag stehen hat. Zwei Dinge sind dabei nützlich zu wissen – beides ohne Anspruch auf Rechtsberatung.

Erstens: Besenrein und renoviert sind nicht dasselbe. Besenrein heißt geräumt und gefegt; das ist der Standard, den unsere Räumungen liefern. Streichen ist eine eigene Leistung mit eigenem Preis, und ob sie geschuldet ist, steht im Mietvertrag – nicht im Übergabeprotokoll.

Zweitens: Nicht jede Renovierungsklausel ist wirksam. Starre Fristenpläne und Klauseln, die auch bei unrenoviert übernommenen Wohnungen greifen sollen, hat die Rechtsprechung wiederholt kassiert. Ob das auf Ihren Vertrag zutrifft, sagt Ihnen ein Mieterverein oder eine Anwältin. Wir sagen Ihnen nur, was die Arbeit kostet, wenn Sie sie machen lassen wollen.

Praktisch bewährt hat sich diese Reihenfolge: erst räumen, dann gemeinsam durch die leere Wohnung gehen, dann entscheiden, was wirklich gestrichen werden muss. In einer vollen Wohnung sieht das jeder falsch ein – in beide Richtungen.

Bodenbeläge, Bad und größere Vorhaben

Bodenbeläge erneuern wir mit: Laminat, Vinyl und Teppich herausnehmen, Untergrund prüfen, neu verlegen, Sockelleisten setzen. Dafür gibt es keinen Quadratmeterpreis auf dieser Seite, und das ist Absicht – der Preis hängt am Material, das Sie wählen, und am Untergrund, den wir erst sehen, wenn der alte Belag draußen ist. Sie bekommen nach dem Aufmaß einen Festpreis, Material getrennt ausgewiesen.

Im Bad machen wir Armaturen, Silikonfugen, einzelne Fliesen und oberflächlichen Schimmel. Eine komplette Badsanierung mit neuen Leitungen, Estrich und Abdichtung ist ein anderes Vorhaben – dafür holen wir einen Partnerbetrieb dazu oder sagen Ihnen, dass wir es nicht machen.

Für eine Komplettrenovierung vor Verkauf oder Neuvermietung gilt dasselbe Prinzip wie überall bei uns: Erst Besichtigung und Aufmaß, dann ein schriftlicher Festpreis mit getrennten Positionen, dann der Termin. Was wir nicht selbst machen, steht als solches im Angebot und nicht kleingedruckt darunter.

Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, bis 1.200 € im Jahr

Renovierungs- und Reparaturarbeiten in einem selbst genutzten oder gemieteten Haushalt fallen unter §35a Absatz 3 EStG: 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld.

Das ist ein anderer Topf als bei der Räumung. Eine Entrümpelung ist eine haushaltsnahe Dienstleistung nach Absatz 2 – dort sind es ebenfalls 20 %, aber bis 4.000 € im Jahr. Wer beides im selben Jahr beauftragt, kann beide Höchstbeträge nutzen; deshalb weisen wir Räumung und Renovierung im Angebot und auf der Rechnung getrennt aus.

Wie bei der Räumung gilt: Nur der Lohnanteil zählt, Material nicht. Und die Rechnung muss überwiesen werden – eine Barzahlung erkennt das Finanzamt auch mit Quittung nicht an. Alle Zahlen zur Räumung stehen auf Entrümpelung Kosten.

Im Festpreis enthalten

  • Wände und Decken streichen, grundieren und ausbessern
  • Tapeten entfernen, Untergrund vorbereiten, neu tapezieren
  • Dübellöcher schließen, spachteln, schleifen
  • Sockelleisten erneuern, Silikonfugen ziehen, Armaturen tauschen
  • Türen und Fenster einstellen, klemmende Beschläge gangbar machen
  • Einzelne Fliesen ersetzen, oberflächlichen Schimmel behandeln
  • Bodenbeläge erneuern – Laminat, Vinyl, Teppich, nach Aufmaß
  • Abfall der Renovierung entsorgen: Tapete, Alt-Boden, Farbeimer

Nicht enthalten – und warum

  • Elektro- und Gasarbeiten am Netz: Zählerschrank, neue Leitungen, Therme oder Gastherme. Das gehört zu einem eingetragenen Fachbetrieb – Steckdosen und Schalter tauschen wir, weiter nicht.
  • Statik und Tragwerk: Wanddurchbrüche, Decken, Balkone. Dafür braucht es einen Statiker und meist eine Genehmigung.
  • Schadstoffsanierung: Asbestplatten, künstliche Mineralfasern, alte Bodenkleber. Zugelassener Fachbetrieb, kein Malerauftrag.
  • Feuchteschaden an der Ursache: Oberflächlichen Schimmel behandeln wir, die Ursachensuche an feuchten Kellerwänden ist Sache eines Bausachverständigen. Wer nur überstreicht, streicht in einem Jahr wieder.
  • Rechtsberatung: Ob Ihre Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist, sagt Ihnen ein Mieterverein oder eine Anwältin – nicht wir.

Was kostet eine Renovierung?

Malerarbeiten rechnen wir nach Wand- und Deckenfläche ab, Reparaturen zum Festpreis je Position. Bodenbeläge und Bad nach Aufmaß, Material getrennt ausgewiesen. Preisstand: August 2026.

Renovierung und Kleinreparaturen — Stand August 2026
Leistung Preis
Wände und Decken streichen 17 €/m², mindestens 400 €
Wasserhahn / Armatur reparieren 140 €
Tür reparieren / einstellen 165 €
Fenster reparieren / abdichten 200 €
Loch in Wand schließen / spachteln 115 €
Schimmel beseitigen 200 €
Fliesen ersetzen (bis 10 Stück) 250 €
Sockelleisten erneuern 140 €
Dusche / Badewanne abdichten 120 €
Steckdosen / Schalter erneuern 140 €
Weitere Reparatur nach Beschreibung 190 €

Die Reparaturpositionen lassen sich einzeln dazubuchen — auch im Preisrechner auf dieser Seite. Bodenbeläge, Tapezieren und Bad stehen bewusst ohne Zahl: Ihr Preis hängt am Material und am Untergrund, den wir erst nach dem Aufmaß kennen. Sie bekommen dafür einen Festpreis mit getrennt ausgewiesenem Material. Preise der Räumung ansehen →

Drei durchgerechnete Beispiele

Gerechnet mit demselben Code, den auch der Preisrechner und die Auftragsbestätigung benutzen – nicht geschätzt. Der Rechenweg steht jeweils darunter. Verbindlich wird der Preis nach der kostenlosen Besichtigung. Preisstand: August 2026.

Wohnung 65 m² räumen und streichen

Normal möblierte Wohnung im Erdgeschoss, komplett geräumt, anschließend Wände und Decken gestrichen.

  1. Wohnungsauflösung: 36 €/m² × 65 m²2.340 €
  2. Füllgrad mittel: × 1,202.808 €
  3. Malerarbeiten 17 €/m²: + 1.105 €3.913 €
3.913 €
Übergabe-Paket, 70 m², 1. OG

Räumung, Malerarbeiten und drei Reparaturen: Wandlöcher schließen, Sockelleisten erneuern, Dusche neu abdichten.

  1. Wohnungsauflösung: 36 €/m² × 70 m²2.520 €
  2. 1. Obergeschoss ohne Aufzug: + 150 €2.670 €
  3. Füllgrad mittel: × 1,203.204 €
  4. Malerarbeiten 17 €/m²: + 1.190 €4.394 €
  5. Kleinreparaturen: + 375 €4.769 €
4.769 €
Einfamilienhaus 120 m² für den Verkauf

Haushaltsauflösung, danach alle Wände und Decken gestrichen und die Fliesen im Bad ausgebessert.

  1. Haushaltsauflösung: 44 €/m² × 120 m²5.280 €
  2. Füllgrad mittel: × 1,206.336 €
  3. Malerarbeiten 17 €/m²: + 2.040 €8.376 €
  4. Kleinreparaturen: + 250 €8.626 €
8.626 €

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Keller Keller, Abstellraum, Lager
Wohnung Miete, Kauf, Erbschaft
Haus Haus komplett räumen
Gewerbe Büro, Praxis, Halle, Laden
Garten Garten, Hof, Grünfläche
Scheune Scheune, Stall, Remise

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Beantworten Sie kurz ein paar Fragen – damit das Angebot so genau wie möglich wird.

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So läuft eine Renovierung ab

Von der ersten Nachricht bis zur Übergabe – 5 Schritte. Keiner davon kostet Sie etwas, bevor der Preis feststeht.

  1. Anfrage mit Fotos

    Bilder von jedem Raum, gern auch von den Stellen, um die es geht. Sagen Sie dazu, ob nur renoviert oder auch geräumt werden soll – das ändert Termin und Reihenfolge.

  2. Besichtigung und Aufmaß

    Kostenlos. Wand- und Deckenflächen werden gemessen, nicht geschätzt: Raumhöhe und Fensteranteil verschieben die Fläche gegenüber der Wohnfläche deutlich.

  3. Festpreisangebot mit getrennten Positionen

    Räumung, Malerarbeiten, Reparaturen und Boden stehen einzeln im Angebot. So können Sie einen Teil streichen, ohne dass sich der Rest ändert – der Lohnanteil ist für §35a EStG gesondert ausgewiesen.

  4. Räumen, dann renovieren

    In dieser Reihenfolge, weil in der leeren Wohnung erst sichtbar wird, was wirklich gemacht werden muss. Wo nur renoviert wird, entfällt der Schritt.

  5. Abnahme

    Gemeinsam vor Ort oder direkt mit Vermieter, Makler oder Hausverwaltung. Was nicht passt, wird nachgearbeitet – der Preis ändert sich dadurch nicht.

Aus der Praxis

Echte Aufträge, fotografiert vor und nach der Räumung.

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Wieder ein Projekt erfolgreich abgeschlossen. 🏡 Diese Woche durften wir eine komplette Entrümpelung und Haushaltsauflösung durchführen. Von der ersten Räumung bis zur finalen Übergabe haben wir uns um alles gekümmert – zuverlässig, sauber und aus einer Hand. Entrümpelung …

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Häufige Fragen zur Renovierung

Was kostet eine Renovierung nach der Entrümpelung?

Wände und Decken streichen kostet 17 € pro m², mindestens 400 €. Kleinreparaturen haben einen festen Preis je Position, Bodenbeläge und Bad rechnen wir nach Aufmaß. Im selben Auftrag wie die Räumung ist es günstiger, weil Anfahrt und Rüstzeit nur einmal anfallen. Preisstand: August 2026.

Was kostet Streichen pro Quadratmeter?

17 € pro m² Wand- und Deckenfläche, mindestens 400 €. Enthalten sind Abdecken, Grundieren, Ausbessern kleiner Fehlstellen und zwei Anstriche in Weiß. Sondertöne, Lackarbeiten und das Entfernen alter Tapeten stehen als eigene Positionen im Angebot.

Rechnen Sie nach Wohnfläche oder nach Wandfläche?

Nach Wand- und Deckenfläche. Bei normaler Raumhöhe liegt die zu streichende Fläche deutlich über der Wohnfläche, deshalb nehmen wir beim Besichtigungstermin Maß. Der Preisrechner auf dieser Seite rechnet für eine erste Größenordnung mit der Wohnfläche – verbindlich wird der Preis nach dem Aufmaß.

Machen Sie Räumung und Renovierung gemeinsam?

Ja, und das ist der Regelfall. Beide Leistungen stehen getrennt ausgewiesen in einem Angebot, es gibt einen Ansprechpartner und einen Terminplan. Sie können den Renovierungsteil jederzeit streichen, ohne dass sich der Preis der Räumung ändert.

Übernehmen Sie auch Bodenbeläge und Badsanierung?

Bodenbeläge ja – alten Belag heraus, Untergrund prüfen, neu verlegen, Sockelleisten setzen, Preis nach Aufmaß mit getrennt ausgewiesenem Material. Im Bad machen wir Armaturen, Silikonfugen, einzelne Fliesen und oberflächlichen Schimmel. Eine Komplettsanierung mit Leitungen, Estrich und Abdichtung ist ein anderes Gewerk.

Was gehört nicht zu Ihren Leistungen?

Elektro- und Gasarbeiten am Netz, Statik und Wanddurchbrüche sowie Schadstoffsanierung. Steckdosen und Schalter tauschen wir, den Zählerschrank nicht. Was wir bei der Besichtigung sehen und nicht machen, sagen wir Ihnen vor dem Angebot – auch wenn wir den Auftrag dadurch verlieren.

Muss ich als Mieter beim Auszug renovieren?

Das steht in Ihrem Mietvertrag, und nicht jede Renovierungsklausel ist wirksam: Starre Fristenpläne und Klauseln für unrenoviert übernommene Wohnungen hat die Rechtsprechung wiederholt gekippt. Ob das auf Ihren Vertrag zutrifft, sagt Ihnen ein Mieterverein oder eine Anwältin – wir nennen Ihnen nur den Preis der Arbeit.

Ist die Renovierung steuerlich absetzbar?

Ja, als Handwerkerleistung nach §35a Absatz 3 EStG: 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Das ist ein anderer Höchstbetrag als bei der Räumung, die als haushaltsnahe Dienstleistung nach Absatz 2 mit bis zu 4.000 € begünstigt ist. Deshalb weisen wir beides getrennt aus. Die Rechnung muss überwiesen werden.

Wie schnell nach der Räumung kann gestrichen werden?

In der Regel direkt im Anschluss, oft am selben oder am nächsten Tag – das planen wir gemeinsam im Angebot. Länger dauert es nur, wenn die Wände erst trocknen müssen, etwa nach dem Entfernen alter Tapeten oder nach einer Feuchtebehandlung.

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Fotos abgeschlossener Auftraege stehen in der Bildergalerie, aktuelle Baustellen unter Aktuelles. Wer bei Ihnen klingelt, steht auf der Team-Seite.