Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Rümpelwerk Mitteldeutschland, Inhaber Oliver Pohl
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Rümpelwerk Mitteldeutschland (Inhaber: Oliver Pohl, nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Entrümpelungs-, Räumungs-, Reinigungs- und Handwerksleistungen geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Kunden ausdrücklich schriftlich (per E-Mail oder postalisch) annimmt oder mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt.
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Festpreisangebot ist nach Ausstellung 14 Tage lang gültig.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Er haftet für deren Leistungen wie für eigene.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten, soweit gesetzlich geschuldet, die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Die Zahlung ist nach Abschluss der Leistung und Rechnungsstellung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- den Auftragnehmern Zugang zum Objekt zu verschaffen und alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Hausordnung, Vermietererlaubnis) einzuholen;
- alle wertvollen, persönlichen oder rechtlich bedeutsamen Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder zu kennzeichnen;
- den Auftragnehmer über Gefahrenstoffe, Schadstoffe oder besondere Umstände im Objekt vorab zu informieren;
- für ausreichend Parkraum für Fahrzeuge des Auftragnehmers in unmittelbarer Objektnähe zu sorgen.
Schäden, die durch unzureichende Erfüllung dieser Pflichten entstehen, trägt der Kunde.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
Der Kunde kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung behält sich der Auftragnehmer vor, folgende Stornogebühren zu berechnen:
- Stornierung 24–48 Stunden vor Termin: 25 % des vereinbarten Preises
- Stornierung unter 24 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Preises
- Nichterscheinen oder Verweigerung des Zutritts am Leistungstag: 100 % des vereinbarten Preises
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Auftragnehmer der Zutritt zum Objekt nicht gewährt wird oder die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von der Beschreibung bei Vertragsschluss abweichen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Auftragnehmer ist betriebshaftpflichtversichert. Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Auftrags, schriftlich anzuzeigen.
Für Gegenstände mit ideellem Wert (Erbstücke, persönliche Dokumente, etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht vor Auftragsbeginn schriftlich erfasst wurden.
§ 8 Entsorgung und Verwertung
Alle im Rahmen der Entrümpelung anfallenden Gegenstände und Materialien werden nach Ermessen des Auftragnehmers entsorgt, recycelt oder gespendet, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass verwertbare Gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.) durch den Auftragnehmer weiterverwendet, gespendet oder verwertet werden. Ein Erlös daraus verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026 · Rümpelwerk Mitteldeutschland, Inhaber Oliver Pohl