Betriebsauflösung, Firmenauflösung, Büroräumung – was gemeint ist
Im Sprachgebrauch laufen mehrere Begriffe nebeneinander, die unterschiedliche Anlässe meinen. Eine Büroräumung ist der Umzug oder die Verkleinerung einer Fläche – der Betrieb läuft weiter. Eine Betriebsauflösung oder Firmenauflösung beendet den Geschäftsbetrieb an diesem Standort: Ausstattung, Lager und Akten müssen weg, und meist steht ein Stichtag im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll.
Der dritte Fall ist die Insolvenz. Auftraggeber ist dann in der Regel der Insolvenzverwalter, und die Anforderung ist eine andere: nachvollziehbare Dokumentation, klare Trennung zwischen verwertbarem und zu entsorgendem Bestand, prüfbare Nachweise.
Für die Kalkulation ist der Unterschied gering – gerechnet wird nach Fläche. Für den Ablauf ist er groß, weil bei einer Auflösung fast immer ein fester Termin dahintersteht.
Aktenvernichtung nach DSGVO – der Punkt, an dem es teuer wird
Personenbezogene Unterlagen dürfen bei einer Räumung nicht im Container landen. Das betrifft mehr, als die meisten auf dem Schirm haben: Personalakten, Bewerbungsunterlagen, Kundenkarteien, Rechnungen mit Namen, Lieferscheine, Patientenunterlagen, Notizbücher – und die Datenträger dazu.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung haftet der Verantwortliche für die Vernichtung, nicht der Entrümpler. Genau deshalb ist ein schriftlicher Vernichtungsnachweis kein Papierkram, sondern Ihr Beleg. Wir sammeln datenschutzrelevantes Material getrennt in verschlossenen Behältern und lassen es nach der geforderten Schutzklasse vernichten.
Für IT gilt dasselbe eine Stufe schärfer: Festplatten, SSDs, Kopierer mit Speicher, Smartphones und Backup-Bänder enthalten Daten, die ein einfaches Löschen nicht entfernt. Sagen Sie uns bei der Besichtigung, welche Geräte betroffen sind – dann werden sie getrennt erfasst und mit eigenem Nachweis vernichtet.
- Getrennt gesammelt in verschlossenen Behältern, nicht offen auf dem Wagen.
- Nach Schutzklasse vernichtet – Personalakten und Patientendaten anders als Werbepost.
- Mit Nachweis, der Datum, Menge und Verfahren nennt und in die Akte gehört.
- Datenträger separat: Festplatten und Kopierer werden nicht wie Elektroschrott behandelt.
Stichtag, Nachtarbeit und laufender Betrieb
Bei gewerblichen Aufträgen ist der Termin fast immer der kritische Punkt, nicht der Preis. Ein Mietvertrag endet zum Monatsletzten, ein Nachmieter zieht am Ersten ein, eine Ladenfläche muss vor dem Umbau leer sein. Wir setzen den Termin deshalb ins Angebot – mit Datum, nicht als Absichtserklärung.
Wenn der Betrieb weiterläuft, arbeiten wir außerhalb der Geschäftszeiten: abends, am Wochenende oder etagenweise, damit die verbleibenden Bereiche nutzbar bleiben. Das kostet mehr Koordination und wird vorher besprochen, nicht hinterher berechnet.
In Innenstadtlagen kommt die Logistik dazu: Halteverbotszone beantragen, Ladezone abstimmen, Aufzug reservieren, Gebäudemanagement informieren. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was davon nötig ist und wer es beantragt.
Was in den einzelnen Branchen anders ist
Die Fläche ist bei allen dieselbe Rechengröße – der Aufwand nicht. Vier Fälle begegnen uns am häufigsten.
- Büro und Kanzlei. Viel Papier, viel IT, wenig Gewicht. Der Schwerpunkt liegt auf Datenschutz und darauf, dass am Montag niemand vor einem halb geräumten Flur steht.
- Lager und Werkstatt. Hohes Gewicht, Palettenregale, Restbestände, oft Altöl und Chemie. Hier entscheidet die Trennung über den Entsorgungspreis.
- Gastronomie. Kühltechnik enthält Kältemittel und muss fachgerecht entsorgt werden; Fettabscheider und Zapfanlagen sind eigene Positionen. Ladenbau ist meist fest verbaut und wird zurückgebaut.
- Praxis. Patientenunterlagen und medizinische Geräte haben eigene Vorschriften. Was unter die Aufbewahrungspflicht fällt, wird nicht vernichtet, sondern übergeben.
Was eine Gewerbeentrümpelung kostet
Gewerbeflächen rechnen wir mit 25 € pro m², mindestens 750 €. Der Quadratmetersatz liegt unter dem für Wohnraum, weil gewerbliche Flächen in der Regel weniger dicht bestückt und besser zugänglich sind – eine Lagerhalle mit Rolltor ist leichter zu räumen als ein dritter Stock ohne Aufzug. Eine Fläche von 200 m² liegt bei etwa 6.000 €.
Aufschläge entstehen durch den Füllgrad, durch Sonderabfälle (170 € bei wenigen, 460 € bei vielen) und durch Arbeit außerhalb der Geschäftszeiten. Aktenvernichtung und Entsorgungsnachweis werden als eigene Positionen ausgewiesen, damit die Buchhaltung sie zuordnen kann.
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer; die Leistung ist als Betriebsausgabe abziehbar. Den §35a EStG, der für private Auftraggeber gilt, brauchen Sie dafür nicht – die Details dazu stehen auf Entrümpelung Kosten.