Was eine Nachlassräumung von einer normalen Räumung unterscheidet
Technisch ist die Arbeit dieselbe wie bei einer Haushaltsauflösung: Möbel, Hausrat, Keller, Dachboden. Der Unterschied liegt in der Sorgfalt, mit der getrennt wird, und darin, dass niemand die Wohnung so hinterlassen hat, wie sie ist, weil er ausziehen wollte.
Praktisch heißt das: Wir arbeiten langsamer durch Schubladen, Kommoden, Aktenordner und Bücher, statt sie im Ganzen abzutragen. Papiere, Fotos, Schmuck, Bargeld, Schlüssel und Datenträger landen in getrennten Behältern, nicht im Container. Was Sie behalten möchten, stellen wir zusammen, bevor der erste Wagen belädt.
Und wir gehen davon aus, dass Sie nicht die ganze Zeit dabei sein wollen oder können. Viele Angehörige beauftragen uns aus einem anderen Bundesland; Schlüsselübergabe, Abnahme und Rückgabe an die Hausverwaltung regeln wir dann direkt.
Dokumente, Wertsachen und die Frage, was verloren gehen kann
Die häufigste Sorge, die uns Angehörige nennen, ist nicht der Preis, sondern der Gedanke, dass etwas Wichtiges im Container landet. Deshalb ist das Sichern kein Zusatz, sondern Teil des Auftrags – und es steht so im Angebot.
Wir sammeln getrennt: amtliche Dokumente, Versicherungs- und Bankunterlagen, Sparbücher, Testamente, Fotoalben, Briefe, Schmuck, Uhren, Münzen, Bargeld, Schlüssel, Ausweise und Datenträger. Auf Wunsch fotografieren wir die Fundstücke und schicken die Aufnahmen, bevor wir übergeben – das ist besonders dann hilfreich, wenn mehrere Erben beteiligt sind und niemand vor Ort war.
Sagen Sie uns vorher, worauf wir besonders achten sollen. Ein Satz wie „im Sekretär im Wohnzimmer müssten noch Papiere liegen" oder „es gibt einen zweiten Schlüsselbund" erspart die Suche im Nachhinein.
- Amtliches und Verträge: Personalausweis, Rentenbescheide, Versicherungen, Mietvertrag, Grundbuchauszüge.
- Finanzielles: Sparbücher, Kontoauszüge, Depotunterlagen, Bargeld – oft in Büchern und Kleidung.
- Persönliches: Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Urkunden, Erinnerungsstücke ohne Marktwert.
- Digitales: Handys, Laptops, Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten – enthalten oft die einzigen Fotos der letzten Jahre.
Erbengemeinschaft, Vollmacht und wer beauftragen darf
Solange nicht klar ist, wer erbt, gehört der Nachlass allen potenziellen Erben gemeinsam. Eine Räumung ist eine Verfügung über diesen Nachlass – deshalb brauchen wir einen Auftrag, der gedeckt ist: durch alle Miterben, durch eine Vollmacht, durch einen Erbschein oder durch einen bestellten Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker.
Das klingt formal, hat aber einen praktischen Grund. Wir haben Fälle erlebt, in denen ein Miterbe im Alleingang räumen ließ und sich anschließend gegenüber den anderen erklären musste. Mit einer kurzen schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten ist das vom Tisch – ein formloser Text per E-Mail genügt uns.
Wer das Erbe ausschlagen will, sollte vor der Räumung mit dem Nachlassgericht sprechen und nicht danach: Wer über Nachlassgegenstände verfügt, kann damit die Annahme des Erbes erklären. Diese Reihenfolge ist wichtig, und sie ist einer der Punkte, an denen wir eine Anfrage auch schon einmal gebremst haben.
Fristen bei einer Mietwohnung
Stirbt ein Mieter, läuft das Mietverhältnis weiter – und mit ihm die Miete. Erben und im Haushalt lebende Angehörige haben ein Sonderkündigungsrecht, das an eine kurze Frist gebunden ist. Wer sie verstreichen lässt, zahlt für eine leere Wohnung weiter.
Das ist der Grund, warum eine Nachlassräumung oft schneller stattfinden muss, als es sich richtig anfühlt. Wir können den zeitlichen Druck nicht wegnehmen, aber wir können ihn planbar machen: Termin bei der Besichtigung festlegen, Angebot mit Datum, Übergabe am vereinbarten Tag. Wie eine Wohnungsübergabe im Detail abläuft, steht auf der Seite zur Wohnungsauflösung.
Wenn es zeitlich nicht reicht, sagen wir das. Eine ehrliche Absage ist in dieser Situation mehr wert als ein Termin, der nicht hält.
Zusammenarbeit mit Bestattern, Betreuern und Verwaltern
Ein Teil unserer Nachlassräumungen kommt über Bestattungshäuser, Nachlassverwalter, rechtliche Betreuer und Hausverwaltungen. Diese Auftraggeber brauchen anderes als Angehörige: einen festen Ansprechpartner, verlässliche Termine, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und einen Entsorgungsnachweis für die Akte.
Für Angehörige heißt das im Zweifel: Wenn ein Bestatter oder Betreuer bereits eingeschaltet ist, kann er die Räumung koordinieren, ohne dass Sie zwischen mehreren Stellen vermitteln müssen. Wir stimmen uns direkt ab, wenn Sie das so möchten – die Rahmenbedingungen dafür stehen auf der Seite für Kooperationspartner.
Kosten und wer sie trägt
Eine Nachlassräumung wird gerechnet wie jede andere Räumung: nach Fläche und Menge. Für ein Haus beginnt sie bei 1.450 € (Richtwert 44 € pro m²), für eine Wohnung bei 675 € (Richtwert 36 € pro m²). Die sorgfältige Trennung von Dokumenten und Erinnerungsstücken kostet nichts extra – sie gehört dazu.
Getragen werden die Kosten grundsätzlich vom Nachlass, also von den Erben. Reicht der Nachlass nicht aus, gibt es Wege, die Haftung zu begrenzen; das ist eine Frage an einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir stellen die Rechnung an den Auftraggeber, mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, damit §35a EStG genutzt werden kann.
Konkrete Zahlen für Ihren Fall nennt der Preisrechner in etwa einer Minute; jede Rechengröße ist auf Entrümpelung Kosten aufgeschlüsselt.