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Vorbereitung und Übergabe

Wohnung besenrein übergeben
Was der Begriff verlangt – und was nicht

Was „besenrein“ laut Bundesgerichtshof bedeutet, was Sie vor der Schlüsselübergabe erledigen und was im Protokoll stehen sollte.

Von Rümpelwerk Mitteldeutschland · Stand

Was bedeutet besenrein bei der Wohnungsübergabe?

Besenrein bedeutet, dass die Wohnung vollständig geräumt und von groben Verschmutzungen befreit ist – gefegt, nicht gewischt; so hat es der Bundesgerichtshof 2006 festgehalten. Fenster putzen oder streichen gehört nicht dazu. Rümpelwerk Mitteldeutschland übergibt jede geräumte Wohnung in diesem Zustand, ab 675 €. Preisstand: August 2026.

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Was „besenrein“ rechtlich bedeutet

Steht im Mietvertrag, die Wohnung sei „besenrein“ zurückzugeben, schuldet der Mieter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2006 (Az. VIII ZR 124/05) nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Die Wohnung muss leer sein und gefegt; Staub, Spinnweben und lose Abfälle müssen weg.

Nicht verlangt sind damit eine feuchte Reinigung, geputzte Fenster oder eine Grundreinigung von Küche und Bad. Ob Sie streichen müssen, regelt nicht das Wort „besenrein“, sondern die Klausel zu Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag – ob sie wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Frage für den Mieterverein oder eine Rechtsberatung. Die Rückgabepflicht selbst steht im Gesetz; was „besenrein“ dabei verlangt, hat erst das genannte Urteil bestimmt. Quelle: § 546 Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html).

Unser Standard bei der Übergabe

Bei uns heißt besenrein: Das Objekt ist vollständig geräumt, der Boden gefegt, grober Schmutz entfernt. Dübel, Nägel und Wandhaken nehmen wir mit heraus. Was besenrein nicht heißt: gewischt, Fenster geputzt, Wände gestrichen.

Wenn der Vermieter oder Käufer mehr erwartet, sagen Sie es uns vorher. Endreinigung und Malerarbeiten lassen sich in denselben Auftrag legen und stehen dann als eigene Position im Angebot – Einzelheiten unter Sanierung und Renovierung.

Checkliste vor der Schlüsselübergabe

Die Übergabe dauert selten lange, wenn diese Punkte vorher erledigt sind:

  1. Mietvertrag lesen. Was steht zur Rückgabe, zu Schönheitsreparaturen und zu Einbauten? Das legt fest, was über „besenrein“ hinaus zu tun ist.
  2. Eigene Einbauten klären. Was Sie selbst eingebaut haben – Küche, Regale, Lampen, Teppichboden –, bauen Sie grundsätzlich zurück, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart ist. Fragen Sie, ob der Nachmieter etwas übernehmen möchte.
  3. Keller, Dachboden und Stellplatz nicht vergessen. Sie gehören zur Mietsache und werden genauso übergeben wie die Wohnung.
  4. Zählerstände notieren. Strom, Gas und Wasser mit Foto festhalten und den Versorgern melden.
  5. Alle Schlüssel sammeln. Auch Keller-, Briefkasten- und nachgemachte Schlüssel. Fehlende Schlüssel sind ein häufiger Streitpunkt.
  6. Übergabeprotokoll anfertigen. Zustand jedes Raums, Zählerstände und Schlüsselzahl schriftlich festhalten und von beiden Seiten unterschreiben lassen, dazu Fotos mit Datum.

Wenn Erben die Wohnung übergeben

Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht von selbst. Tritt niemand nach §563 BGB in den Vertrag ein – etwa ein Ehepartner, der dort mitgewohnt hat –, können Erben und Vermieter ihn nach §564 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Erben müssen das innerhalb eines Monats tun, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand eintritt. Bis zum Ende der Frist läuft die Miete weiter; eine frühe Räumung spart deshalb keine Miete, verschafft aber Zeit für die Übergabe.

Für den Zustand der Wohnung gilt dasselbe wie bei jedem anderen Auszug: Sie geht so zurück, wie es der Mietvertrag verlangt, in der Regel besenrein. Hinzu kommt die Sichtung vor der Räumung – Dokumente, Versicherungsunterlagen, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke. Wie wir dabei vorgehen, steht unter Nachlassräumung. Wer die Fristen im Einzelfall klären muss, wendet sich an das Nachlassgericht, einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

Wenn es bei der Übergabe hakt

Die meisten Konflikte entstehen, weil beide Seiten unter „besenrein“ etwas anderes verstehen. Das Protokoll ist dann das wichtigste Dokument: Was dort ohne Beanstandung steht, ist später schwer zu bestreiten. Unterschreiben Sie nichts, was Sie für falsch halten – notieren Sie Ihre abweichende Sicht im Protokoll.

Wer die Räumung beauftragt, muss nicht selbst dabei sein. Wir übergeben auf Wunsch direkt an Vermieter, Makler oder Hausverwaltung und liefern den Entsorgungsnachweis mit. Wie eine komplette Wohnungsauflösung abläuft, steht auf der Leistungsseite.

Häufige Fragen

Muss ich bei „besenrein“ wischen?

Nein. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2006 verlangt „besenrein“ nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Die Wohnung muss leer und gefegt sein; Wischen und Fensterputzen gehören nicht dazu.

Muss ich Dübellöcher schließen?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Umfang ab und hat mit „besenrein“ nichts zu tun. Bei uns gehören das Entfernen von Dübeln, Nägeln und Wandhaken zur Übergabe; das Verschließen und Streichen ist eine eigene Position.

Wer übergibt die Wohnung nach einem Todesfall?

Die Erben. Tritt niemand in den Mietvertrag ein, können sie ihn nach §564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen und übergeben die Wohnung dann so, wie es der Mietvertrag verlangt – in der Regel besenrein.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?

Der Vermieter kann verlangen, dass nachgebessert wird, und bei Weigerung die Kosten für die Reinigung oder Räumung geltend machen. Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Sachdarstellung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.

Schicken Sie uns ein paar Fotos oder beschreiben Sie Ihren Fall. Wir melden uns in 2 Stunden; der Festpreis folgt nach der kostenlosen Besichtigung.

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